Kann die Mieterin die Küchenpauschale streichen?

Kann die Mieterin die Küchenpauschale streichen?

Geht das einseitig?
3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieterin eine
monatliche Pauschale für die Nutzung der Einbauküche zahlt, dann
ist das Teil der mietvertraglichen Vereinbarung – so wie die
Nettokaltmiete, die Nebenkosten oder andere Zusatzleistungen.

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