#714 Causa Vincenz: Bankgeheimnis vs. Medienfreiheit – was darf ein Journalist (nicht)?

#714 Causa Vincenz: Bankgeheimnis vs. Medienfreiheit – was darf ein Journalist (nicht)?

Hausdurchsuchung, BankG 47 und die vierte Gewalt – im Gespräch mit Lukas Hässig von Inside Paradeplatz
18 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Nach der [ersten
Folge](https://www.duribonin.ch/713-causa-vincenz-inside-paradeplatz-im-visier-hausdurchsuchung-bei-lukas-haessig/),
in der Lukas Hässig von der Hausdurchsuchung bei Inside Paradeplatz
berichtete, vertieft er in einem zweiten Gespräch mit Duri Bonin
die juristischen und medienpolitischen Hintergründe. In dieser
Folge geht es um: - Artikel 47 BankG und dessen Verschärfung seit
2015 - die Strafbarkeit von Journalist:innen bei
Bankgeheimnisverletzungen - das Spannungsfeld zwischen
Medienfreiheit und Finanzplatzschutz - Beat Stockers Rolle und
seine Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft - das Vorgehen der
Zürcher Strafverfolger - die medienethische Frage: Was darf, was
muss veröffentlicht werden? - historische Parallelen – von Carla
Del Ponte bis heute - die Sorge, dass ein gefährlicher
Präzedenzfall geschaffen wurde – bei einem Einmannmedium, nicht bei
der NZZ Hässig stellt fest: „Ich habe etwas gebracht, das ans
Tageslicht sollte. Jetzt stellt sich die grosse Frage: Wie ernst
ist es uns mit der Medienfreiheit in der Schweiz?“ Am Ende steht
die grundsätzliche Frage: Wie steht es um Verhältnismässigkeit,
Medienfreiheit – und das Vertrauen in den Rechtsstaat? Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15