Kurz gefragt: "Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?"

Kurz gefragt: "Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?"

15 Minuten
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Beschreibung

vor 5 Monaten
In § 106 GewO ist das Weisungs-, oder auch Direktionsrecht des
Arbeitgebers genannt, gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber bestimmt
hiernach die wesentlichen Arbeitsbedingungen. Das hat jedoch
zahlreiche Grenzen und das Weisungsrecht wird von verschiedenen
Seiten eingeschränkt. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt

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