Beschreibung
vor 11 Monaten
Wer muss eine Gesellschafterliste einreichen, die auf eine
Urkunde des Amtsvorgängers zurückgeht? Was gilt, wenn die Urkunde
noch aus Zeiten vor dem MoMiG stammt? Und gibt es hier
Unterschiede bei auflösenden und aufschiebenden Bedingungen?
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