# 71 Vorläufige Vollstreckbarkeit 2 (vV ohne Sicherheitsleistung)

# 71 Vorläufige Vollstreckbarkeit 2 (vV ohne Sicherheitsleistung)

1 Stunde 1 Minute
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Der Podcast zum Jura-Referendariat

Beschreibung

vor 5 Monaten

„Vergeudung kann sinnvoll sein, weil man dadurch schlüssig zeigt,
dass man mehr als genug besitzt, und etwas zu vergeuden hat.“ –
so formulierten die israelischen Biologen Amotz und Avishag
Zahavi ihr „Handicap-Prinzip“. Oder, wie es Christian Walz im
Gespräch mit Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leiter, in
dieser zweiten Folge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit kundig
zusammenfasst: „Damit kann man Dinge erklären, die eigentlich
keinen Sinn ergeben.“ Wie eben das Pfauenrad, das den Pfau am
Fliegen hindert. Was das mit dem Tenor zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit (VV, oder eben Pfau-Pfau) zu tun hat? Auch
dieser kann Eure Urteilsklausur am Fliegen hindern – muss es aber
nicht! Christian und Richard fächern in dieser zweiten Folge zur
VV die Systematik der §§ 708, 711 und 713 ZPO so klar und konzise
auf, wie ein Pfau sein…Ihr wisst schon. Viel Spaß beim Hören!


Folge "# 70 Vorläufige Vollstreckbarkeit 1 (Grundlagen)" bei
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Kapitelmarken:


00:00 Einleitung


04:33 Art der Sicherheitsleistung / § 108 ZPO


09:59 Bezifferte Sicherheitsleistung


14:30 Unbezifferte Sicherheitsleistung / § 709 ZPO


16:37 "Gemischt bezifferte-unbezifferte“ Sicherheitsleistung


19:20 in Höhe des "jeweils zu vollstreckenden" Betrages


21:19 Prüfungsschema und Sicherungsmodelle


22:45 vV ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, §
708 Nr. 1-3 ZPO


28:34 vV ohne Sicherheitsleistung und mit Abwendungsbefugnis, §
708 Nr. 4-11 ZPO


30:57 § 708 Nr. 11 ZPO


35:47 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 ZPO


40:40 § 713 ZPO


44:06 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 und S. 2,
709 S. 2 ZPO


49:44 “Gemischt bezifferte-unbezifferte" Abwendungsbefugnis


53:32 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 2, 711 S. 1 und S. 2,
709 S. 2 ZPO


59:11 Fazit


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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche
Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine
offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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