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Beschreibung
vor 1 Jahr
In einer neuen OGH- Entscheidung, 2 Ob 15/25g, geht es um
das Nichttragen eines Fahrradhelms beim E- Bike fahren.
In der gegenständlichen Entscheidung wird der
Schmerzengeldanspruch gekürzt, weil ein Mitverschulden aufgrund
des Nichttragens des Helms, bejaht wurde.
Die genauen Details und die Argumentation erläutern
Frau Dr. Lena Kolbitsch-Franz Rechtsanwältin,
bei DKS Rechtsanwält:innen und Frau Mag. Sonja Helm vom
Linde Verlag.
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