# 70 Vorläufige Vollstreckbarkeit 1 (Grundlagen)

# 70 Vorläufige Vollstreckbarkeit 1 (Grundlagen)

33 Minuten
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Der Podcast zum Jura-Referendariat

Beschreibung

vor 5 Monaten

Wer spreizt imposant sein prächtiges Gefieder, kann aber nicht
fliegen? Richtig: Der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit,
kurz vV, oder auch PfauPfau - Ihr versteht?!? Wo derart
fragwürdige Wortspiele balzend ihre Räder schlagen sind zwei
nicht weit: Christian Walz und Richard Ademmer, beide Richter und
AG-Leiter, die Euch in dieser ersten einer dreiteiligen Folge zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit aus der Vogelperspektive auf die
Problematik schauen lassen und die berechtigte Frage aufwerfen:
Was soll das Ganze überhaupt? Ausgehend vom zentralen Begriff des
(drohenden und zu vermeidenden) Vollstreckungsschadens machen sie
Euch mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung vertraut. Wir
versprechen: Wenn man die hinter der
Vollstreckbarkeitsentscheidung liegende Wertung erst einmal
verstanden hat und sich einige wenige Fragen stellt, kommt man
ohne Weiteres zum richtigen Ergebnis! Alles weitere in dieser und
in den nächsten beiden Folgen. Viel Spaß beim Hören. Ciao mit
Pfau! Oh je.


Weitere Folgen zum Urteil im Zivilprozess:


"# 3 Tenorierung im Zivilurteil - worauf kommt es an?": Spotify,
Apple, YouTube


"# 31 Kostentenor 1 (Grundlagen)": Spotify, Apple, YouTube


"# 39 Wie schreibe ich einen guten Tatbestand? (1: Grundlagen)":
Spotify, Apple, YouTube


Kapitelmarken:


00:00 Einleitung


04:19 Bedeutung für die Klausur


11:28 Darum brauchen wir die vorläufige Vollstreckbarkeit / § 704
ZPO


13:37 Aber: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des
Schuldners / § 717 II ZPO


17:16 Darum gibt es die Sicherheitsleistung / § 709 ZPO


19:51 Zusammenfassung der grundlegenden Wertungen


23:40 Sog. Abwendungsbefugnis des Schuldners / § 711 ZPO


27:08 Drei gesetzliche Sicherungsmodelle


28:03 Prüfungsschema


30:50 Fazit


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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com


Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche
Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine
offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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