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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenn wir einer KI den Auftrag geben, einen Song zu generieren,
der klingt wie Elvis Presley...Wem gehören dann die Rechte an
diesem Song? Uns? Oder den gesetzlichen Erben Elvis Presley's?
Oder etwa der Künstlichen Intelligenz selbst? Anhand eines
praktischen Beispiels erklärt uns Emanuel Meyer, Leiter
Urheberrecht beim IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges
Eigentum) wem die Rechte gehören und welche feine Unterschiede es
zu beachten gilt.
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