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vor 7 Monaten
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden – die SCHUFA darf
erledigte Einträge nicht mehr 3 Jahre speichern! Heißt: Wenn du
deine Schulden bezahlt hast, muss der Eintrag sofort gelöscht
werden.
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deine Schulden bezahlt hast, muss der Eintrag sofort gelöscht
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