Aus dem Koalitionsvertrag 2025: Das plant die zukünftige Bundesregierung im Bereich Steuern, § 18 EStG bei Mitunternehmerschaft und Vollmachten im Besteuerungsverfahren | Steuernachrichten Update 16/25
Aus dem Koalitionsvertrag 2025: Das plant die zukünftige
Bundesregierung im Bereich Steuern, Freiberufliche Einkünfte bei
kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger und Neufassung der
amtlichen Muster für Vollmachten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Die neue Bundesregierung setzt auf Investitionsanreize: Ab 2025
soll eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf
Ausrüstungsinvestitionen gelten – und zwar für drei Jahre.
Auch der Körperschaftsteuersatz soll sinken – ab 2028
schrittweise in fünf Stufen um jeweils einen Prozentpunkt.
Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, soll
insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert
werden. Außerdem ist eine Prüfung vorgesehen, ob ab dem Jahr 2027
die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig
von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der
Körperschaftsteuer fallen können.
Für kleine und mittlere Einkommen ist eine spürbare Entlastung
bei der Einkommensteuer geplant.
Familien profitieren: Wird der Kinderfreibetrag erhöht, soll das
Kindergeld entsprechend angepasst werden. Auch der
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll angehoben und
weiterentwickelt werden.
Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen.
Bei der Gewerbesteuer soll der Mindesthebesatz steigen – von 200
auf 280 Prozent, um die Einnahmen der Kommunen zu sichern.
Mehrarbeit soll sich mehr lohnen: Zuschläge für Überstunden
oberhalb der tariflichen Vollzeit sollen künftig steuerfrei
bleiben.
Zusätzliche finanzielle Anreize sollen geschaffen werden, damit
sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Wer das
gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet,
wird sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei
erhalten.
Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung
der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen
orientierte Vollzeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich
begünstigt werden.
Auch für Pendler gibt es Entlastung – ab 2026 ist geplant die
Pauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer zu erhöhen.
Für das Ehrenamt werden voraussichtlich die Pauschalen angehoben
– auf 3.300 Euro für Übungsleiter und 960 Euro für
Ehrenamtliche.
Gastronomen und ihre Kunden dürfen sich freuen: Der reduzierte
Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen bleibt dauerhaft
bestehen.
Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt
werden.
Ebenso ist die Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung
angedacht. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und
Forstwirtschaft soll von der Energiesteuer befreit werden.
Und: Die Koalition will Steuerhinterziehung stärker bekämpfen –
und setzt sich international für eine einfachere Umsetzung der
globalen Mindeststeuer ein.
Auch Steuerbürokratie soll weiter reduziert werden. Die
zukünftige Regierung setzt sich für eine Steuervereinfachung
durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen ein,
damit unser Steuersystem von den Bürgerinnen und Bürgern
akzeptiert wird. Dabei soll insbesondere eine
Arbeitstagepauschale geprüft werden, in der Werbungskosten für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst werden
können.
Geplant ist weiterhin eine Vereinfachung der Besteuerung der
Rentnerinnen und Rentner.
Bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist die Umstellung auf
ein Verrechnungsmodell vorgesehen.
Auch die E-Mobilität soll weiter u.a. mit steuerlichen Maßnahmen
gefördert werden:
1. Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine
Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von
E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
2. Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
3. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr
2035
Hinweis
Der Koalitionsvertrag sieht noch viele weitere Punkte vor. Was
davon tatsächlich umgesetzt wird, bleibt – wie immer –
abzuwarten.
Sobald erste Gesetzentwürfe vorliegen, informieren wir Sie wie
üblich in den zukünftigen Reihen zum Aktuellen Steuerrecht.
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025.pdf
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