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  4. Gesetzeskunde für Heilpraktiker - Teil 2: Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz ist wichtig sowohl für die Prüfung als
auch für den Praxisalltag.

Das Patientenrechtegesetz § 630 BGB, das 2013 in Deutschland in
Kraft trat, stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten im
Gesundheitswesen. Es fasst bestehende Rechte zusammen und macht
sie für alle Beteiligten transparenter und verbindlicher.

Wichtige Inhalte sind:

Aufklärung und Einwilligung: Patienten haben ein
Recht auf umfassende Aufklärung über Diagnose, Behandlung und
Risiken. Eine Behandlung darf nur mit ihrer informierten
Einwilligung erfolgen.

• Einsicht in die Patientenakte: Patienten
dürfen ihre Behandlungsunterlagen einsehen und Kopien erhalten.

• Dokumentationspflicht: Behandelnde Ärzte und
Therapeuten müssen die Behandlung sorgfältig dokumentieren.

• Behandlungsfehler und Schadensersatz: Im Falle
eines Behandlungsfehlers können Patienten Schadensersatz fordern.
Die Beweislast kann sich zugunsten des Patienten verschieben,
wenn gegen Dokumentations- oder Aufklärungspflichten verstoßen
wurde.

• Beschwerdemanagement: Patienten haben das
Recht, sich zu beschweren und Unterstützung durch
Patientenberatungsstellen zu erhalten.

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Wenn du noch mehr für deine Prüfung üben möchtest, empfehlen wir
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Kurs-Aufzeichnung zu 5 Differentialdiagnosen dazu.

Wir freuen uns über dein Feedback zur Folge und eine positive
Bewertung des Podcasts, sodass er noch besser auffindbar wird und
auch anderen AnwärterInnen helfen kann, sich auf die Prüfung
vorzubereiten.

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„Gesetzeskunde für Heilpraktiker - Teil 2: Patientenrechtegesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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