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Auto Hell Dunkel
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Du fährst gemütlich durch die Stadt, denkst an
nichts Böses, als plötzlich ein anderer Autofahrer mit dem IQ
eines kaputten Blinkerhebels vor dir die Spur
wechselt. Vollbremsung! Fast-Unfall! Puls auf
180! Aber dann die Erleuchtung: „Zum
Glück hab ich ja meine Dashcam!“

Tja… und jetzt? Kannst du damit den Verkehrsrowdy überführen oder
darfst du dir das Video höchstens als spannendes Heimkino beim
nächsten Netflix-Abend reinziehen?

Ja… aber auch nein… also
vielleicht. Willkommen in Deutschland, dem Land der
kompliziertesten Verkehrsregeln seit Erfindung des
Zebrastreifens!

Grundsätzlich sind Dashcams nicht
verboten. Aber sie dürfen nicht
dauerhaft aufnehmen, weil das gegen den Datenschutz
verstößt. (Ja, selbst wenn du nur deine eigenen Schimpftiraden
aufnehmen willst.)

Kurzzeitige Aufnahmen sind okay, z. B. wenn
deine Kamera nur speichert, wenn es einen Crash gibt. Aber ein
24/7-Big-Brother-Roadtrip? Leider nein.

Kommt drauf an! Wenn dein Video zufällig
den neuen „Fast & Furious“-Film ersetzen könnte, dann wird
das Gericht skeptisch.

Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden,
dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet
werden können – wenn sie nicht zu krass gegen den Datenschutz
verstoßen.

Bedeutet: Wenn du jemandem ins Gesicht zoomst, wie er sich in
der Nase bohrt, könnte es schwierig werden. Aber wenn du einfach
nur den Unfallhergang filmst? Dann
vielleicht ja.

Dashcams sind erlaubt, aber mit
Einschränkungen. Und wenn du glaubst, dass du dich
mit den Aufnahmen immer retten kannst – Vorsicht! Das Ding
zeichnet ja auch auf, wie du bei Rot rüberbretterst oder mit
einer Hand am Handy und der anderen im Burger durch die Gegend
gurkst.

Merke: Dashcams sind wie Zeugen
– sie können dir helfen, aber auch verraten, dass du
selbst Mist gebaut hast. 

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„Dashcam: Uuund Action!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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