Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen – Ist der Naturschutz käuflich?
3 Minuten
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vor 8 Monaten
In der aktuellen Folge von 3 Minuten Umweltrecht geht
Rechtsanwalt Peter Sander der provokanten Frage nach: „Ist der
Naturschutz käuflich?“ Oft wird im Rahmen von
Bewilligungsverfahren – wie etwa bei Wasserkraftprojekten –
zwischen dem Nutzen für die Allgemeinheit und dem Wert der Natur
abgewogen. In Fällen, wo Eingriffe nicht vollständig kompensiert
werden können, sehen Naturschutzgesetze oft Ausgleichsmaßnahmen
vor, wie das Schaffen von Ersatzlebensräumen. Die Europäische
Kommission und einzelne österreichische Bundesländer, wie
Steiermark und Salzburg, haben zudem Überlegungen angestellt, ob
in Ausnahmefällen auch finanzielle Ausgleichszahlungen möglich
sind. Damit könnte der Naturschutz in gewisser Weise tatsächlich
„erkauft“ werden.
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