P+P: Die F-Kommunikation
Plaudern mit Partsch - Diesmal: Löschen Ministerien in laufenden
Verfahren strengstens nach DSGVO Daten? Vielleicht.
10 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Bei „P+P - Plaudern mit Partsch“ dürfen wir einen Blick in die
Akten von Dr. Christoph Partsch werfen. Die Verfahren haben es
immer in sich und Christoph hat von seinen Mandantinnen und
Mandanten die Erlaubnis, über seine Fälle zu sprechen. Jeder
einzelne Fall ist besonders, spektakulär oder rechtlich
anspruchsvoll. Wir sprechen über Journalisten, die keinen Zugang zu
Wahlpartys bekommen, über die „F-Kommunikation“, über den BND, über
geschwärzte Unterlagen und vieles mehr. In Episode 3 hat Christoph
uns wieder einen spektakulären Fall mitgebracht. Einen Fall, den
man sich nicht annähernd ausdenken könnte. Es geht um Beamte, die
in Ministerien sitzen, aber vielleicht gar nicht für Ministerien
arbeiten. Und vielleicht sitzen sie nicht einmal in den
Ministerien. Wer versucht, mit einem Auskunftsanspruch
durchzudringen, bekommt vielleicht vor Gericht recht, vielleicht
sogar in allen denkbaren Instanzen, beißt aber bei der
Vollstreckung auf Granit. Denn vielleicht wurden die verlangten
Daten inzwischen gelöscht – streng nach den Löschfristen der DSGVO.
P+P: Immer mittwochs auf allen Podcastplattformen, auf Instagram,
TikTok und YouTube
Akten von Dr. Christoph Partsch werfen. Die Verfahren haben es
immer in sich und Christoph hat von seinen Mandantinnen und
Mandanten die Erlaubnis, über seine Fälle zu sprechen. Jeder
einzelne Fall ist besonders, spektakulär oder rechtlich
anspruchsvoll. Wir sprechen über Journalisten, die keinen Zugang zu
Wahlpartys bekommen, über die „F-Kommunikation“, über den BND, über
geschwärzte Unterlagen und vieles mehr. In Episode 3 hat Christoph
uns wieder einen spektakulären Fall mitgebracht. Einen Fall, den
man sich nicht annähernd ausdenken könnte. Es geht um Beamte, die
in Ministerien sitzen, aber vielleicht gar nicht für Ministerien
arbeiten. Und vielleicht sitzen sie nicht einmal in den
Ministerien. Wer versucht, mit einem Auskunftsanspruch
durchzudringen, bekommt vielleicht vor Gericht recht, vielleicht
sogar in allen denkbaren Instanzen, beißt aber bei der
Vollstreckung auf Granit. Denn vielleicht wurden die verlangten
Daten inzwischen gelöscht – streng nach den Löschfristen der DSGVO.
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