Grundbucheintragungen: Frist für Altbeschlüsse läuft ab!

Grundbucheintragungen: Frist für Altbeschlüsse läuft ab!

26 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Bis zum 31.12.2025 müssen jegliche Altbeschlüsse, die einen
Grundbucheintrag erfordern, ins Grundbuch eingetragen werden. Dann
ist auch die Übergangsfrist abgelaufen und eine Nachtragung ist
nach aktuellem Stand nicht mehr möglich. Das kann weitreichende
Konsequenzen mit sich bringen. Doch welche Beschlüsse betrifft das
genau? Und was passiert, wenn Sie als Verwalter nicht handeln? Wer
haftet für die Konsequenzen? Können Sie sich die Mehrarbeit
vergüten lassen? Darüber haben wir mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Lang gesprochen. Hören Sie in diese Podcastfolge und handeln Sie
jetzt, bevor es zu spät ist. Sie möchten tiefer einsteigen? Hören
Sie die Podcastfolge "Grundbucheintragungen: Das muss seit der
WEG-Reform von Verwaltern getan werden". Vorlagen und Checklisten
bekommen Sie im Event-Video "Grundbucheintragungen: Die neue
Pflichtenliste des Verwalters: Was nach dem WEMoG 2020 im Grundbuch
stehen muss": https://ivia-akademie.de/event-videos/ Bei
Themenwünschen und Fragen schreiben Sie uns an
podcast@ivia-akademie.de.

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