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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat bereits dafür
gesorgt, dass sich Unternehmen mit dem Thema Hinweisgeber
auseinandersetzen mussten und entsprechende Systeme eingerichtet
haben. Die Anforderungen aus der CSRD-Richtlinie gehen nun aber
über diejenigen aus dem HinSchG deutlich hinaus und fordern
Systeme, die nicht nur für eigene Mitarbeitende, sondern für alle
Interessenträger nutzbar sind. Christian und Daniel erklären, was
das für Unternehmen bedeutet und geben praktische Hinweise für die
Umsetzung.
gesorgt, dass sich Unternehmen mit dem Thema Hinweisgeber
auseinandersetzen mussten und entsprechende Systeme eingerichtet
haben. Die Anforderungen aus der CSRD-Richtlinie gehen nun aber
über diejenigen aus dem HinSchG deutlich hinaus und fordern
Systeme, die nicht nur für eigene Mitarbeitende, sondern für alle
Interessenträger nutzbar sind. Christian und Daniel erklären, was
das für Unternehmen bedeutet und geben praktische Hinweise für die
Umsetzung.
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