06.02.1900: Lex Heinze verbietet „Unsittliches“ auf der Bühne
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vor 1 Jahr
Mit der "Lex Heinze" wurde in Deutschland im Jahr 1900 das
Reichsstrafgesetzbuch geändert, um "unsittliche" Handlungen in
Theateraufführungen zu zensieren, Vorschriften gegen Pornografie zu
verschärfen und den Straftatbestand der Zuhälterei einzuführen.
Benannt war das Gesetz nach dem Berliner Zuhälter Hermann
Heinze.Autorin: Justina Schreiber
Reichsstrafgesetzbuch geändert, um "unsittliche" Handlungen in
Theateraufführungen zu zensieren, Vorschriften gegen Pornografie zu
verschärfen und den Straftatbestand der Zuhälterei einzuführen.
Benannt war das Gesetz nach dem Berliner Zuhälter Hermann
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