Bundestagswahl: Was sind Erst- und Zweitstimme?
Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind
grundsätzlich alle Deutschen, die am Tag der Bundestagswahl
mindestens 18 Jahre alt sind. Jede Wählerin und jeder Wähler
hat dabei zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweits
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind
grundsätzlich alle Deutschen, die am Tag der Bundestagswahl
mindestens 18 Jahre alt sind. Jede Wählerin und jeder Wähler
hat dabei zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme.
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