Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform von 2023?
Der Bundestag hat im Jahr 2023 eine Reform des Wahlrechts
beschlossen, die erstmals bei der Bundestagswahl 2025 zur
Anwendung kommt. Ziel der Reform war es, die Größe des
Bundestages auf 630 Abgeordnete zu begrenzen. Zentrale Neuerung
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vor 11 Monaten
Der Bundestag hat im Jahr 2023 eine Reform des Wahlrechts
beschlossen, die erstmals bei der Bundestagswahl 2025 zur
Anwendung kommt. Ziel der Reform war es, die Größe des
Bundestages auf 630 Abgeordnete zu begrenzen. Zentrale Neuerung
ist das Prinzip der Zweitstimmendeckung. Im Wahlkreis direkt
gewählte Wahlbewerber erringen nur dann ein Bundestagsmandat,
wenn dies durch den Zweitstimmenanteil ihrer Partei gedeckt
ist. Dies kann dazu führen, dass Wahlkreissieger mit geringem
Erststimmenanteil nicht zum Zuge kommen.
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