Folge 22: Ein teures Urteil für die DFL - und viele Fragen
33 Minuten
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vor 1 Jahr
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden,
„dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand
bei ,Hochrisikospielen‘ der Fußball-Bundesliga in der Freien
Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die
Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb
daher erfolglos.“ Almuth treibt dieses Urteil um. Aus ihrer Sicht
sei damit aber die Chance verbunden, dass „Vereine noch mehr Geld
investieren, damit es ruhiger wird“ und somit häufiger Fanlager
friedlicher aufeinandertreffen. Roman gibt zu bedenken, dass dem
Fußball dort zum einen die Vorbildfunktion zukomme – die deutsche
Sportart Nummer eins in diesem Punkt aber immer nur ein Spiegel der
Gesellschaft ist.
„dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand
bei ,Hochrisikospielen‘ der Fußball-Bundesliga in der Freien
Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die
Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb
daher erfolglos.“ Almuth treibt dieses Urteil um. Aus ihrer Sicht
sei damit aber die Chance verbunden, dass „Vereine noch mehr Geld
investieren, damit es ruhiger wird“ und somit häufiger Fanlager
friedlicher aufeinandertreffen. Roman gibt zu bedenken, dass dem
Fußball dort zum einen die Vorbildfunktion zukomme – die deutsche
Sportart Nummer eins in diesem Punkt aber immer nur ein Spiegel der
Gesellschaft ist.
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