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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die befreiten Vorerben wollen vollentgeltlich eine Wohnung
verkaufen, leider sind die Nacherben unbekannt. Im Grundbuch soll
bei der Vormerkung ein sog. Wirksamkeitsvermerk eingetragen
werden. Geht das und wenn ja, wie und wozu genau bedarf es nun
eines Pflegers?
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