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Beschreibung
vor 1 Jahr
Im Bewerbungsverfahren liegt es nahe, aussichtsreiche Kandidaten
auch via Google und Social Media Plattformen zu durchleuchten und
auf Tauglichkeit zu überprüfen. Wo liegen hier die Grenzen, wann
geht man als Personaler zu weit? Wir machen in dieser Folge einen
kleinen Ausflug ins Datenschutzrecht. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
auch via Google und Social Media Plattformen zu durchleuchten und
auf Tauglichkeit zu überprüfen. Wo liegen hier die Grenzen, wann
geht man als Personaler zu weit? Wir machen in dieser Folge einen
kleinen Ausflug ins Datenschutzrecht. Mehr zu Arbeit und
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