Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. HAAS Steuernachrichten Podcast
  4. Nahrungsergänzungsmittel keine agB, Werterhöhung von GmbH-Anteilen und BA-Abzugsverbot bei PV-Anlagen | Steuernachrichten Update 45/24
Nahrungsergänzungsmittel keine agB, Werterhöhung von GmbH-Anteilen und BA-Abzugsverbot bei PV-Anlagen | Steuernachrichten Update 45/24

Nahrungsergänzungsmittel keine agB, Werterhöhung von GmbH-Anteilen und BA-Abzugsverbot bei PV-Anlagen | Steuernachrichten Update 45/24

HAAS Steuernachrichten vor 1 Jahr
Zu Sammlung hinzufügen

Du hast noch keine Sammlungen.

Herunterladen (rechte Maustaste) Teilen Fundstellen Kommentare
0:00
6:11
Können Verluste aus dem Betrieb von steuerfreien
Photovoltaikanlagen noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn
diese durch Betriebsausgaben entstehen, die wirtschaftlich in den
Jahren 2021 oder früher verursacht worden sind, aber erst in 2022
gezahlt werden?

Sachverhalt:

Der Kläger betrieb eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune. Die
Anlage hatte eine Leistung von 11,7 kWp. Im März 2022 reichte er
seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021 ein, aus der sich
eine Nachzahlung in Höhe von 864 Euro ergab.

Ein Jahr später reichte er mit seiner Einkommensteuererklärung
auch eine Einnahmenüberschussrechnung für seine
Photovoltaikanlage ein. Die Umsatzsteuernachzahlung für 2021 war
seine einzige Ausgabenposition. Somit machte er hier einen
Verlust in Höhe von 864 Euro geltend.

Das Finanzamt und das Finanzgericht Nürnberg verweigerten den
Verlustabzug.

Urteil:

Der Betriebsausgabenabzug ist zwar nicht gem. § 3c Abs. 1 EStG
ausgeschlossen, da die strittigen Betriebsausgaben in einem
unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem

Veranlagungszeitraum stünden, in dem noch steuerpflichtige
Einkünfte erzielt worden seien.

Der Betriebsausgabenabzug scheide dennoch aus, weil für die nach
§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG steuerfreien Photovoltaikanlagen ab 2022
kein Gewinn mehr zu ermitteln sei (§ 3 Nr. 72 Satz 2 EStG). Dem
Gewinnermittlungsverbot folge damit auch ein
Betriebsausgabenabzugsverbot.

Hinweis:

Die Revision wurde vom FG Nürnberg zugelassen. Wir gehen davon
aus, dass diese auch eingelegt wird.

Wir teilen nicht die Auffassung des FG Nürnberg und haben für Sie
einen Mustereinspruch entworfen, den Sie hier zum Download
finden.

Nachträgliche Betriebsausgaben für Photovoltaikanlagen können ab
dem 01.01.2022 nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn diese
wirtschaftlich vor der Steuerbefreiung verursacht wurden.

FG Nürnberg – Urteil v. 19.09.2024 – 4 K 1440/23 Revision
zugelassen

*****************************************************************************************************

JETZT KANAL ABONNIEREN!

----------------------------------------------------------------

STEUERNACHRICHTEN AUF YOUTUBE:
youtube.com/playlist?list=PL8jMu9RtjAOJ6V3rpqrwyMnilTxP9zjWj

MEHR INFOS zu diesem und anderen Online-Seminaren finden Sie
unter: https://www.haas-wir-steuern.de/seminare

IMPRESSUM: https://www.haas-wir-steuern.de/impressum
Episode melden

„Nahrungsergänzungsmittel keine agB, Werterhöhung von GmbH-Anteilen und BA-Abzugsverbot bei PV-Anlagen | Steuernachrichten Update 45/24“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz