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#630 Ob der Anwalt aussagen will, entscheidet er allein, nicht die Aufsichtsbehörde (Art. 170 & 171 StPO)

#630 Ob der Anwalt aussagen will, entscheidet er allein, nicht die Aufsichtsbehörde (Art. 170 & 171 StPO)

Auf dem Weg als Anwält:in vor 2 Jahren
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In diesem Podcast diskutieren [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) die spezifischen Aspekte des
Zeugnisverweigerungsrechts, wie es in den Art. 170 und 171 StPO
festgelegt ist. Art. 170 StPO behandelt das
Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Amtsgeheimnisses:
Amtsträger könnten zur Aussage von der vorgesetzten Behörde
ermächtigt werden, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung das
Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Der Art. 171 StPO behandelt das
Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Berufsgeheimnisses, das
Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten und Psychologen das Recht gibt,
über bestimmte ihnen anvertraute Geheimnisse zu schweigen. Bei
einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung
Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen
Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der
Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum
braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie
ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten
Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi
in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 170 StPO -
Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines
Amtsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_170)
- [Art. 320 StGB - Verletzung des
Amtsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de?print=true&printId=%23art_320)
- [Art. 171 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines
Berufsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_171)
- [Art. 321 StGB - Verletzung des
Berufsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de?print=true&printId=%23art_321)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch
zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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„#630 Ob der Anwalt aussagen will, entscheidet er allein, nicht die Aufsichtsbehörde (Art. 170 & 171 StPO)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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