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Das Kunsthochschul-Organisationsgesetz

In den späten 1960er Jahren bemühten sich die
künstlerischen Hochschulen in Österreich um eine
gesetzliche Gleichstellung mit den wissenschaftlichen
Hochschulen. 1970 wurde das „Bundesgesetz über die
Organisation von Kunsthochschulen“ (KHOG) verabschiedet, das
die Musikakademien mit Präsidialverfassung in
Hochschulen mit Rektoratsverfassung erhob. Damit wurde
ihnen endgültig ein den wissenschaftlichen Hochschulen gleicher
Rang mitsamt Recht – und Pflicht – zur akademischen
Selbstverwaltung eingeräumt.

Folge 1 des Kapitels 3 "Die Wieder-Hochschulwerdung 1970 - Das
demokratische Experiment"

Mit dem so genannten Kunsthochschul-Organisationsgesetz
(KHOG) von 1970 wurden die Kunstakademien in Österreich in
Kunsthochschulen mit Rektoratsverfassung umgewandelt. Aus
einer knappen Wahl ging Georg Pirckmayer als erster
Rektor der Hochschule für Musik und darstellende Kunst
(heute mdw) hervor. Mit der Implementierung dieses Gesetzes
tauchen im Zusammenhang mit der Rektor_innen-Wahl 1971
demokratiepolitische Fragen auf, die von Studierenden und
Angehörigen des Akademischen  Mittelbaus verhandelt werden:
Dazu zählten unter anderem ein Mitspracherecht bei der
Rektor_innen-Wahl, Zugänge zu den Lehrplänen und
Entscheidungsgremien.

Die damalige Beschäftigung mit diesen demokratiepolitisch
wichtigen Fragen und Konflikten wird anhand von
Archivmaterialien, Interviews mit damaligen
Studierenden-Vertreter_innen , Audio-Dokumenten aus der
Österreichischen Mediathek, Zeitungs-, Radio- und
Fernsehberichten sowie von Parlamentsprotokollen
nachgezeichnet und als ein weiterer Aspekt der Klingenden
Zeitgeschichte vertont.

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„Das Kunsthochschul-Organisationsgesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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