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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurden Einschränkungen
hinsichtlich der Verwendung von Wohnungen zur Kurzzeitvermietung
im gesamten Wiener Stadtgebiet implementiert. Die bestehenden
Regelungen bezüglich der Erlangung von Ausnahmebewilligungen in
den Wohnzonen gemäß § 7a der Bauordnung für Wien wurden
verschärft. Im Folgenden geben wir gemeinsam mit Herrn Mag.
Gissenwehrer einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen.
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