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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Monate Juli und August sind nicht nur Urlaubszeit, sondern auch
Hochsaison für Verschmelzungen. Denn: Für Unternehmen, deren
Geschäftsjahr am 1. Januar beginnt, kann es sich lohnen, die
Handelsregisteranmeldung bis zum 31. August einzureichen. Egal,
wann die Verschmelzung stattfindet – vom Vertragsentwurf bis zur
Eintragung ist es ein langer Weg mit vielen To-dos und
Stolperfallen. Laura Klaukin und Jasmin Kluike sprechen darüber,
worauf zu achten ist. Kontaktieren Sie die Expertinnen gerne unter
lklaukin@kpmg-law.com und jkluike@kpmg-law.com.
Hochsaison für Verschmelzungen. Denn: Für Unternehmen, deren
Geschäftsjahr am 1. Januar beginnt, kann es sich lohnen, die
Handelsregisteranmeldung bis zum 31. August einzureichen. Egal,
wann die Verschmelzung stattfindet – vom Vertragsentwurf bis zur
Eintragung ist es ein langer Weg mit vielen To-dos und
Stolperfallen. Laura Klaukin und Jasmin Kluike sprechen darüber,
worauf zu achten ist. Kontaktieren Sie die Expertinnen gerne unter
lklaukin@kpmg-law.com und jkluike@kpmg-law.com.
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