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Beschreibung
vor 1 Jahr
von David Freudenthaler. Schwere juristische Niederlage für die
Rechtsaußenpartei: Der deutsche Verfassungsschutz darf die AfD
weiter als „rechtsextremen Verdachtsfall“ beobachten. Was die AfD
von der FPÖ unterscheidet und warum sie bei den nächsten Wahlen
trotz aller Vorwürfe kaum aufzuhalten ist, erklärt
Deutschland-Korrespondent Christoph Zotter.
Rechtsaußenpartei: Der deutsche Verfassungsschutz darf die AfD
weiter als „rechtsextremen Verdachtsfall“ beobachten. Was die AfD
von der FPÖ unterscheidet und warum sie bei den nächsten Wahlen
trotz aller Vorwürfe kaum aufzuhalten ist, erklärt
Deutschland-Korrespondent Christoph Zotter.
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