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5. DER ARBEITGEBER ZUSCHUSS IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG

5. DER ARBEITGEBER ZUSCHUSS IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG

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DER GESETZLICHE ARBEITGEBER-ZUSCHUSS IN DER
ARBEITNEHMERFINANZIERTEN BETRIEBSRENTE

Seit dem 1. Januar 2018 hat sich das Spiel geändert! Dank des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind nun alle Arbeitgeber
gesetzlich verpflichtet, für jede neue betriebliche
Versorgungszusage, die ein Arbeitnehmer über einen bestimmten
Durchführungsweg gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz erhält,
mindestens einen Arbeitgeberzuschuss gemäß § 1a Absatz 1a
Betriebsrentengesetz zu zahlen.

Und als wäre das nicht genug, seit dem 1. Januar 2020 müssen
Arbeitgeber auch für bereits vom Arbeitnehmer finanzierte
Betriebsrenten im Unternehmen diesen Zuschuss zahlen. Das
betrifft auch die altbekannte Direktversicherung gemäß § 40b
Einkommensteuergesetz.

Aber hier ist der Knackpunkt: Viele Arbeitgeber haben diesen
Arbeitgeberzuschuss nur im Rahmen des Versicherungsvertrags
umgesetzt und keine arbeitsrechtliche Vereinbarung festgelegt.
Das kann bei der nächsten Betriebsprüfung (euBP) schnell zur
Verwerfung der erteilten betrieblichen Versorgungszusage führen.

Und was ist mit dem ganzen Personalaufwand, den Arbeitgeber
betreiben müssen, um jedes Jahr zu überprüfen, ob ein
Arbeitnehmer aufgrund seines Einkommens weiterhin einen
Arbeitgeberzuschuss erhält oder nicht? Das summiert sich schnell
zu einem Berg an zusätzlichen Kosten.

Aber zum Glück gibt es Licht am Ende des Tunnels! In der 5.
Episode des bAVTrend Podcasts wird der Experte für betriebliche
Altersvorsorge, Herr Oliver Velleman von den bAVProfis, uns
Einblicke bieten. Wir werden lernen, wie man die optimale Planung
und arbeitsrechtliche Abbildung des Arbeitgeberzuschusses in der
arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente angeht. Erleben Sie
praxisnahe Einblicke, wie Unternehmen mit Hilfe der bAVProfis die
betriebliche Altersvorsorge in ihre langfristige
Unternehmensstrategie integrieren können. Seien Sie dabei und
verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern
und Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu heben!
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„5. DER ARBEITGEBER ZUSCHUSS IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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