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Beschreibung
vor 2 Jahren
Es hat mich eine E-Mail mit einer Frage zur Nachvergütung erreicht.
Ich fand sie so spannend, dass ich sie gleich als Podcast
verarbeitet habe. Die Frage war: Ist es denkbar, dass die Ansprüche
erst nach drei Jahren verjähren, da sie bereits im Rahmen einer
Abrechnung generell beim AG geltend gemacht wurden? Meine Antwort
hierauf ist ernüchternd.
Ich fand sie so spannend, dass ich sie gleich als Podcast
verarbeitet habe. Die Frage war: Ist es denkbar, dass die Ansprüche
erst nach drei Jahren verjähren, da sie bereits im Rahmen einer
Abrechnung generell beim AG geltend gemacht wurden? Meine Antwort
hierauf ist ernüchternd.
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