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DRL002: Angriffsziel Deutschland? / Liebesverbot für Spitzel / Anwälte mit Gewissensbissen / AfD hofft auf BVerfG

DRL002: Angriffsziel Deutschland? / Liebesverbot für Spitzel / Anwälte mit Gewissensbissen / AfD hofft auf BVerfG

Die Rechtslage – LTO vor 2 Jahren
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In der zweiten Folge des neuen Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen
Euch heute LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann und der
justizpolitische Korrespondent Christian Rath. 

Sie werfen zunächst einen Blick auf die Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob der AfD
Ausschussvorsitze im Bundestag zustehen. Christian Rath war
selbst bei der Verhandlung, erläutert die verfassungsrechtlichen
Hintergründe und gibt eine Prognose ab. 

Das Mantra der Bundesregierung im Ukraine-Krieg lautet "Wir
dürfen keine Kriegspartei" werden. Dabei argumentiert vor allem
die SPD auch mit vermeintlichen rechtlichen Gründen. Felix W.
Zimmermann erklärt, warum diese Argumentation die Gesellschaft in
die Irre führt und beantwortet die Frage, ob uns Putin angreifen
dürfte, wenn wir die Taurus-Raketen liefern. 

Bauernprotestler, Klimaaktivisten, Kinderschänder,
Rüstungskonzerne: Alle brauchen früher oder später anwaltlichen
Rat. Die Generation Z will aber nicht mehr alle Mandate annehmen,
sagt eine Studie aus UK. Tanja Podolski aus der LTO-Redaktion ist
zu Gast im Podcast und erläutert auch, ob angestellte Junganwälte
Mandanten aus Gewissensgründen ablehnen dürfen. 

Der Spitzel, der mich liebte – das darf es in Zukunft wohl nicht
mehr geben. Denn das neue V-Leute-Gesetz macht strenge Vorgaben
für den Einsatz von V-Leuten. Wichtig auch für Examenskandidaten:
Die neue Regelung zur Tatprovokation. 

Außerdem wieder dabei: Marcel Schneider mit dem Newsrückblick und
unser Urteil-Geräuscheraten mitsamt Auflösung und neuem Rätsel.
Auch diesmal gibt es eine LTO-Tasse zu gewinnen. Einsendeschluss
ist der 5.4. Es entscheidet das Los. 

Feedback und Anregungen oder eine neue Geräuschidee für uns? Dann
schickt gerne eine Mail an rechtslage@lto.de. 

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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