Wiederholte Strafverfolgung: Tabubruch oder notwendige Reform?
Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag …
10 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag
eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen.
>> Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-verbot-der-doppelbestrafung
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag
eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen.
>> Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-verbot-der-doppelbestrafung
Weitere Episoden
9 Minuten
vor 15 Stunden
12 Minuten
vor 1 Woche
10 Minuten
vor 2 Wochen
11 Minuten
vor 3 Wochen
11 Minuten
vor 4 Wochen
In Podcasts werben
Kommentare (0)