Wiederholte Strafverfolgung: Tabubruch oder notwendige Reform?
vor 4 Jahren
Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag …
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag
eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen.
️ Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-verbot-der-doppelbestrafung
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag
eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen.
️ Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-verbot-der-doppelbestrafung
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