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  4. Notbremse per Gesetz: Was die Bundesregierung vorschlägt
Bald kommt eine bundesweit einheitliche Notbremse zur Abwehr der
Pandemie. Welche der Maßnahmen sinnvoll sind - und was eher nicht.
17 Tage hat Kanzlerin Angela Merkel dann doch noch zugeschaut, wie
sich die dritte Corona-Welle entwickelt. Am Dienstag dann hat das
Bundeskabinett eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes
beschlossen. Demnach müssen sich die Bürger in weiten Teilen
Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach
bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Private Treffen
sollen nur noch mit einer weiteren Person möglich sein. Das sei
kein großer Wurf, dafür gehen die Maßnahmen nicht weit genug,
kritisiert SZ-Wissen-Redakteurin Christina Kunkel. Dabei würden
laut neusten Prognosen bereits Ende April auf den Intensivstationen
mehr Menschen liegen als auf dem Höhepunkt der zweiten Welle. „Das
ist das größte Versagen“, meint Kunkel, „dass man da nicht
frühzeitig gegengesteuert hat“. Immerhin gebe es nach dem
Flickenteppich jetzt aber endlich bundeseinheitliche Regeln.
Epidemiologisch würden auch die nun beschlossenen Ausgangssperren
nur Sinn machen, damit man sich eine Zeitlang gar nicht mehr
treffe. Allerdings sei inzwischen klar, dass die Gefahr einer
Ansteckung vor allem in Innenräumen besteht. Weitere Nachrichten:
Nato fordert den Abzug russischer Truppen an Grenze zur Ukraine,
Prozess gegen rechte Terrorzelle, Söder versus Laschet. Weitere
Nachrichten: Infektionsschutzgesetz, Iran bezichtigt Israel der
Sabotage. Moderation, Redaktion: Lars Langenau Redaktion:
Vinzent-Vitus Leitgeb, Antonia Franz Produktion: Carolin Lenk
Zusätzliches Audiomaterial über ARD Anne Will, Phoenix und Tiktok.
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„Notbremse per Gesetz: Was die Bundesregierung vorschlägt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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