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Beschreibung
vor 6 Jahren
Nach einer aktuellen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, dürfen
Vertragsärzte auf den Topf für Kurzarbeit nicht zugreifen. Die
Begründung: Die im März beschlossenen Ausgleichszahlungen für
Vertragsärzte wirkten bereits wie eine Betriebsaufallversicherung.
Das hat in der Ärzteschaft für einiges Unverständnis und etliche
Leserbriefe gesorgt. Und auch der Vorsitzende des Virchowbund Dr.
Dirk Heinrich möchte das nicht unkommentiert lassen. Im
Podcast-Gespräch erläutert er, warum auch viele niedergelassene
Kollegen durchaus Kurzarbeitergeld benötigen.
Vertragsärzte auf den Topf für Kurzarbeit nicht zugreifen. Die
Begründung: Die im März beschlossenen Ausgleichszahlungen für
Vertragsärzte wirkten bereits wie eine Betriebsaufallversicherung.
Das hat in der Ärzteschaft für einiges Unverständnis und etliche
Leserbriefe gesorgt. Und auch der Vorsitzende des Virchowbund Dr.
Dirk Heinrich möchte das nicht unkommentiert lassen. Im
Podcast-Gespräch erläutert er, warum auch viele niedergelassene
Kollegen durchaus Kurzarbeitergeld benötigen.
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