Beschreibung
vor 6 Jahren
Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
wurde nun die befristete Sonderregelung zur telefonischen
Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit letztmalig verlängert. Ab dem
1. Juni 2020 gilt danach wohl wieder das alte Prozedere. Das heißt,
jeder Patienten muss für eine AU zum Arzt, damit er dort untersucht
werden kann. Für Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit,
eine vertane Chance. Welche Aspekte er gerne bei einer längeren
Laufzeit in einer Evaluierungsstudie untersucht gesehen hätte, wo
er mögliche Chancen und Risiken der Telefon-AU sieht, das erläutert
er im Podcast-Gespräch. Außerdem geht er auf die Frage ein, ob
Praxen und Patienten am Ende nicht sogar von einer generellen
Telefon-AU als Dauerlösung profitierten könnten.
wurde nun die befristete Sonderregelung zur telefonischen
Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit letztmalig verlängert. Ab dem
1. Juni 2020 gilt danach wohl wieder das alte Prozedere. Das heißt,
jeder Patienten muss für eine AU zum Arzt, damit er dort untersucht
werden kann. Für Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit,
eine vertane Chance. Welche Aspekte er gerne bei einer längeren
Laufzeit in einer Evaluierungsstudie untersucht gesehen hätte, wo
er mögliche Chancen und Risiken der Telefon-AU sieht, das erläutert
er im Podcast-Gespräch. Außerdem geht er auf die Frage ein, ob
Praxen und Patienten am Ende nicht sogar von einer generellen
Telefon-AU als Dauerlösung profitierten könnten.
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