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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Stadt Bonn kündigt Konsequenzen für Impfverweigerer an. Ab dem
16. März gilt die neue Impfpflicht für Mitarbeiter im medizinischen
Bereich und in Pflegeeinrichtungen. Das Personal muss bis
spätestens 15. März einen Nachweis für Impfung oder Genesung oder
ein gültiges Attest vorlegen, dass eine Impfung aus
gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
16. März gilt die neue Impfpflicht für Mitarbeiter im medizinischen
Bereich und in Pflegeeinrichtungen. Das Personal muss bis
spätestens 15. März einen Nachweis für Impfung oder Genesung oder
ein gültiges Attest vorlegen, dass eine Impfung aus
gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
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