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  4. AUSFÜHRLICH: Auslesen von Handydaten durch das BAMF: Gespräch mit RA Matthias Lehnert zu aktuellen Praxis, einem Urteil und der Zukunft
Seit einigen Jahren darf das BAMF im Asylverfahren Handys
auslesen, um damit die Identität zu klären, wenn es keine
„milderen Mittel“ gibt. Die Parxis dazu ist seit Jahren hoch
umstritten. Rechtsanwalt Matthias Lehnert hat im Februar 2023
unter Beteiligung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) erwirkt, das das
aktuelle Vorgehen des BAMF für rechtswidrig erklärt. In der
Praxis hat sich nach seiner Aussage bisher jedoch noch nichts
geändert. Nun liegt zudem vom Bundesinnenministerium (BMI) ein
„Diskussionsentwurf“ zu deutlichen und verschärfenden Änderungen
im Asyl- und Aufenthaltsrecht vor. Wir sprechen über den
bisherigen gesetzlichen Stand, das Urteil des BVerwG und diese
geplanten Änderungen. Dabei wichtig sind auch die Zahlen zu
solchen Auslesungen, soweit sie verfügbar sind: 2019 und 2020
hatte das BAMF - aus seiner Sicht - in ganzen 75 Fällen Erfolg
und erklärt, hier sei eine Identitätsklärung durch Handydaten
erfolgt. In 2022 war es in 112 von rd. 22.500 Fällen
„erfolgreich“. Finanziell wie auch gesetzlich wird hier also ein
extrem hoher Aufwand bei sehr kleinen Resultaten betrieben, wenn
nur in rd. 0,5% aller Fälle ein änderndes Ergebnis vorlag. Im
gleichen Zug sind dafür massiv Persönlichkeits- und Grundrechte
eingeschränkt worden und sollen es zukünftig noch mehr. Link zu
den Inhalten des Diskussionsentwurfes:
https://berlin-hilft.com/2023/08/04/diskussionsentwurf-bmi-deutliche-asylrechtsverschaerfungen/

Link zu einem Beitrag zum Urteil des BVerwG:
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/erfolg-fuer-recht-auf-privatsphaere-bundesverwaltungsgericht-erklaert-bamf-praxis-der-auswertung-von-handys-gefluechteter-menschen-fuer-rechtswidrig
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