Podcaster
Episoden
23.04.2024
1 Stunde 26 Minuten
In dieser Folge zu Gast ist Hakan Demir, SPD, und Mitglied des
Bundestages.
Wir unterhalten uns über die vom Bundestag eingesetzte
Enquete-Kommission Afghanistan, aber wir machen auch ungeplant
einen großen grundsätzlichen Bogen zur Asyl- und
Migrationspolitik der Bundesregierung.
Die Enquete-Kommission wurde vom Bundestag zusammen mit dem
Untersuchungsausschuss Afghanistan eingerichtet. Ziel der
Enquete-Kommission ist die Beleuchtung des kompletten
Afghanistan-Einsatzes und die Ableitung von Lehren und
Empfehlungen daraus für zukünftige oder auch schon laufende
Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Während die Enquete-Kommission den kompletten Einsatz in
Afghanistan beleuchten soll, geht es beim Untersuchungsausschuss
Afghanistan vor allem um die Beendigung des Einsatzes, konkret
vom 29.02.2020, dem Abschluss des Doha-Abkommens, bis zum Ende
des Mandats am 30.09.2021. In unserer Podcast-Folge behandeln wir
jedoch vor allem die Enquete-Kommission.
Hier sind alle offiziellen Informationen zur Enquete-Kommission
„Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement
Deutschlands“ verlinkt.
Besonders interessant sind dabei auch die Aussagen in den
Anhörungen, die wir teilweise im Podcast zitieren. Zur
Lageeinschätzung und Beurteilung sowohl durch die Bundesregierung
wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist speziell die
Anhörung vom 03.07.2023 interessant, in der vor allem die
Aussagen vom ehemaligen BND-Präsidenten Schindler interessant
sind, aber auch die vom ehemaligen Kanzleramts- und späteren
Innenminister de Maizere interessant sind.
Alle Links und Informationen auch zu den von uns im Gespräch
genannten Zahlen sind auf unserer Website zu finden:
https://berlin-hilft.com/2024/04/23/podcast-ausfuehrlich-hakan-demir-mdb-zur-enquete-kommission-afghanistan-migrationspolitik-der-ampel/
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07.04.2024
1 Stunde 3 Minuten
Statt nach 18 Monaten sollen Menschen nun erst nach 36 Monaten
sog. Analogleistungen nach SGB II/XII beziehen dürfen. Bundestag
und Bundesrat haben diese Änderung aufgrund des Beschlusses der
Minitserpräsidentenkonferenz vom 06.11.23 beschlossen, die dies
ausschließlich deshalb forderte, weil die Höhe der Leistungen
angeblich ein sog. „Pull-Faktor“ seien und deshalb Menschen nach
Deutschland kämen.
Wir beleuchten das Thema AUSFÜHRLICH mit RA Volker Gerloff und
betrachten dabei die grundsätzlichen Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes dazu wie auch die Historie der
Änderungen zu diesem Zeitraum zwischen 12, 36, 48, 15, 18 und nun
wieder 36 Monaten.
Wichtig dabei: Es sind eben nicht nur Menschen im laufenden
Asylverfahren, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, sondern auch
mit mancher Aufenthaltserlaubnis oder langjährigem Leben in
Deutschland.
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18.12.2023
1 Stunde 10 Minuten
Ruanda, Albanien oder lt. Jens Spahn Ghana: In all diesen Ländern
sollen Asylverfahren durchgeführt werden können. Im einen Fall
versucht das Grossbritannien seit April 2022, im anderen Italien
seit Herbst 2023.
Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira ist Professorin für Recht
und Migration an der Humboldt-Universität und eine ausgewiesene
Kennerin gerade des internationalen und europäischen
Flüchtlingsrechts.
Wir sprechen mit ihr darüber, ob solche Modelle überhaupt gehen,
worauf es dabei ankommt und welche rechtlichen Grenzen und
Schwierigkeiten es dabei und damit gibt.
Aktuell ist alles an diesem Thema: Die Reform des europäischen
Asylsystems GEAS sieht ebenfalls sog. sichere Drittstaaten vor.
Auch das sog. Verbindungskriterium spielt eine erhebliche Rolle.
Daneben fordert die CDU im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms
sogar, dass generell nur noch in Drittstaaten Asylverfahren
durchgeführt werden sollen.
Ein schwieriges Thema, aber gerade in der heutigen Zeit scheint
es keinerlei Grenzen mehr zu geben, Asylsuchende ggfls unter
Mißachtung aller humanitären und rechtlichen Grundsätze und
internationaler Vereinbarungen aus der EU und auch aus
Deutschland herauszuhalten.
Weitere Informationen auch mit vielen links und Details auf
unserer website.
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14.12.2023
50 Minuten
Unser erster Newsletter in diesem Format:
Die Anhörungen im Innenausschuss des Bundestages zum
Rückfürhungsverbesserungsgesetz und dem
Staatsangehörigkeitsgesetz nebst allen daran hängenden
Änderungen: Aufnahme von Arbeit für Geflüchtete oder heimliche
Änderungen bei der Ausbildungsduldung bzw. -Erlaubnis.
Auch mit drin: Die Verlängerung des Leistungsbezuges beim AsylbLG
von 18 auf 36 Monate.
Worüber wird noch gestritten und diskutiert und warum werden
beide Pakete nicht noch dieses Jahr beschlossen?
Und in Berlin?
Die Anhörung zur Notunterkunft in Tegel auf dem ehemaligen
Flughafen brachte 2 verschiedene und deutlich unterschiedliche
Bilder.
Und das Tempelhof-Gesetz wird geändert und die Fläche für
Unterkünfte erweitert. Weitere 1.500 Plätze können dort
entstehen.
Viel Stoff, der viele Fragen und Nachfragen erfordert und offen
lässt.
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01.12.2023
1 Stunde 40 Minuten
Wie kam das Asylrecht ins Grundgesetz? Asyl und Migration von
1948 bis heute: Eine Geschichte, bei der sich viel wiederholt und
wenig neu ist.
Wir sprechen mit Prof. Dr. Patrice Poutrus.
Historiker und Gastprofessor an der TU Berlin, promoviert an der
Humboldt-Universität, Promotion an der Viadrina Frankfurt/Oder,
Forschung und Lehre in Washington, Halle, Wien und auch wieder an
der Viadrina, u.a. zu Asyl in der frühen Bundesrepublik, aber
auch der DDR und Autor des Buches Umkämpftes
Asyl, das die Geschichte des Asylrechts und der
Asylpolitik in der Bundesrepublik von der Entstehung 1948 bis in
die Gegenwart untersucht.
Wir beginnen tatsächlich mit der Frage, wie der Artikel 16 in das
deutsche Grundgesetz kam und welche Gedanken und Diskussionen mit
verbunden waren.
Die Entwicklungen zu Asyl und Migration in den 50er und 60er
Jahren führen uns auch zu Anwerbeabkommen und dem Anwerbestopp
1973, der sich in diesen Tagen gerade jährt.
In den 80er Jahren führten Fluchtbewegungen aus dem Libanon zu
vielen neu nach Deutschland kommenden Menschen, z.T. auch über
Ost-Berlin in den Westen geschleust.
Fragen nach fehlender Integration oder auch der „Ghetto“-Bildung
spielten damals eine noch viel größere Rolle als jetzt. Und
einige Probleme der Jetzt-Zeit wurden letztlich auch damals
gelegt.
Nach Mauerfall und Fall des eisernen Vorhangs kamen Ende der 80er
Jahre bis Mitte der 90er Jahre mehr Menschen als Spätaussiedler
(mit dann deutscher Staatsbürgerschaft) nach Deutschland als
gleichzeitig durch die Kriege auf dem Balkan ab Anfang der 90er
Jahre nach Deutschland flohen. Dennoch kulminierte die politische
Diskussion nicht nur in zahlreichen Anschlägen und Toten, sondern
auch im sogenannten Asylkompromiss 1993 ausschließlich mit dem
Bezug auf Geflüchtete und Asylsuchende.
Wir erleben historisch viele Parallelen und ähnliche
Entwicklungen. Kaum ein Argument aus dem Jahr 2023 wurde nicht
schon in den vergangenen 75 Jahren benutzt, jedoch vielfach auch
nachhaltig widerlegt.
Wichtig ist aber, die Geschichte dennoch zu kennen. Wichtig auch:
Wie und warum kam es bei der Verfassungsbildung 1948/1949
eigentlich zu der Regelung, die dann 1993 eingeschränkt
wurde?
Und was sagt dies alles über die aktuelle Diskussion aus?
Ein Zitat zieht sich im Grunde gedanklich durch die gesamte Folge
„Wir lernen aus der Geschichte, dass wir überhaupt nichts
lernen.“ (Georg Wilhelm Friedrich Hegel)
https://berlin-hilft.com/2023/12/02/podcast-ausfuehrlich-gespraech-mit-prof-dr-patrice-poutrus-wie-kam-das-asylrecht-ins-grundgesetz-asyl-migration-von-1948-bis-heute-eine-geschichte-bei-der-sich-viel-wiederholt-und-wenig-neu/
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Über diesen Podcast
Ausführlich: Themen und Berichte zu Flucht, Asyl, Migration,
Menschenrechten. Der Podcast von Berlin hilft Mit Lena Reiner und
Christian Lüder.
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