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Wenn heterosexuelle verheiratete Paare ein Kind bekommen, hat
dieses ganz automatisch zwei Eltern, Mutter und Vater. Wenn zwei
verheiratete Frauen gemeinsam ein Kind bekommen, hat dieses Kind
dagegen offiziell nur einen Elternteil, die austragende Mutter.
Gegen diese Diskriminierung im Abstammungsrecht klagt ein
lesbisches Ehepaar. In der neuen Folge von „Justitias Töchter – Der
Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ sprechen die
Moderatorinnen Selma Gather und Dana-Sophia Valentiner mit
Rechtsanwältin Lucy Chebout, die das Ehepaar vertritt, über die
diskriminierende Dimension des Abstammungsrechts, die verheerenden
Konsequenzen für Eltern und Kind, die aktuellen rechtlichen
Möglichkeiten und die Pflicht der Gerichte, der Diskriminierung
abzuhelfen und des Gesetzgebers, eine Reform des Abstammungsrechts
(wie der djb fordert) in die Wege zu leiten – anschaulich anhand
des konkreten Falles. Eine Folge, die überzeugende Argumente
liefert für Diskussionen um eine Rechtsprechung und Gesetzgebung,
die die Vielfältigkeit heutiger Familienmodelle mitdenkt – für
Jurist*innen und Nicht-Juristinnen gleichermaßen. Am Anfang der
Folge gibt es außerdem eine Einordnung der aktuellen
rechtspolitischen Entwicklungen zum „Upskirting“, das in Folge 2
Thema war.
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„Abstammungsrecht: (K)ein Kind lesbischer Eltern“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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