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Heute, am 25. Februar 2021, berät der Bundestag über den
Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der
Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst" (FüPOG II). Das Gesetz soll eine Frauenquote von mindestens
einer Frau für Unternehmensvorstände mit mindestens drei
Mitgliedern einführen. In der 10. Folge „Justitias Töchter – der
Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ geht es um diesen
Gesetzesentwurf, das ursprüngliche Gesetz von 2015 (FüPoG), dessen
Evaluation und allgemein um das Instrument der "Frauenquote".
Gemeinsam mit der Vorsitzenden der djb-Kommission „Arbeits-,
Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht“ Prof. Dr. Heide Pfarr
diskutieren die Moderatorinnen und Juristinnen Selma Gather und
Dana-Sophia Valentiner, was Quoten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter beitragen können. Besprochen wird, warum wir derzeit
eine faktische „Männerquote“ haben, wie Argumente gegen die
Frauenquote schlagfertig und sachlich entkräftet werden können und
warum auch Aspekte wie Arbeitszeit, Entgelt und
Beschäftigungsbedingungen in den Fokus gerückt werden müssen, damit
gleichberechtigte Teilhabe in der Arbeitswelt für alle Frauen
möglich wird. In den feministischen Fundstücken werden dieses Mal
der „Streitraum“ der Schaubühne mit Carolin Emcke, Teresa Bücker
und Christina Clemm, ein Videportal zu Recht und Gender der
Fernuniversität Hagen, die gleichstellungspolitischen
Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen und
der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der am 26.
Januar 2021 erschienen ist, empfohlen.
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„Mit Frauenquoten zur Gleichberechtigung?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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