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Mit dem Beschluss zur sogenannten „Dritten Option“ traf das
Bundesverfassungsgericht vor vier Jahren, am 10.10.2017, eine
bahnbrechende Entscheidung. Erstmals anerkannte es
Geschlechtsidentitäten jenseits der binären Zweigeschlechtigkeit
und betonte deren grundrechtlichen Schutz. Anlässlich des Jubiläums
des Beschlusses geht es in der 18. Folge „Justitias Töchter – der
Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ um ein urfeministisches
Thema: Geschlecht im Recht. Es geht darum, dass sich seit der
Entscheidung einiges verbessert hat, aber eine gravierende
rechtliche Ungleichbehandlung von trans Personen und
intergeschlechtlichen Personen fortbesteht. Die Juristinnen und
Podcasthosts Dr. Dana-Sophia Valentiner und Selma Gather sprechen
mit der Rechtsanwältin Friederike Boll, Expertin für
Geschlechtsidentitäten im Recht, über die Frage, wofür das
rechtliche Geschlecht heute noch relevant ist, wie das Recht
nicht-binäre und transgeschlechtliche Identitäten anerkennt und vor
entsprechenden Diskriminierungen schützt und wo weiterhin
dringender Reformbedarf besteht. Ein feministisches Plädoyer für
Solidarität der Geschlechterkämpfe. Die feministischen Fundstücke
bilden dieses Mal einen literarischen Dreiklang aus
intersektionalen, internationalen und interdisziplinären
Perspektiven auf feministische Kämpfe und das Thema der Folge.
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„Geschlecht und Recht – 4 Jahre Dritte Option“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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