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  4. Schmerzerkrankung - BU einer Angestellten
Haben Sie schonmal ein Ablehnungsschreiben gelesen? Oder
gar erhalten?

 

Versicherungen lassen sich einiges einfallen, um eine Leistung
nicht zahlen zu müssen: Dafür beschäftigen sie gerne auch externe
Experten. Dabei wird auch wissenschaftliche Literatur
herangezogen und auf Studien Bezug genommen, die irgendwo
international erstellt wurden. Diese dienen dann teilweise mit
als Grundlage ausführlicher Begründungen der Versicherung, warum
man einen Antrag ablehnen, kündigen oder für nichtig erklären
kann. 

 

Auf Versicherte wirken diese Text-Kaskaden genau so, wie sie
sollen: Einschüchternd. 

Manchmal hat man den Eindruck, als seien der Zentrale der
Versicherungskonzerne eine ganze Universitätsbibliothek
angesiedelt. Da werden Fachbegriffe gewälzt und Medizinhistorie
aufgeblättert, nur zu einem Zweck: Irgendeine wissenschaftliche
Studie X in den Dienst der Leistungsabteilung und einer
spitzfindigen Argumentation zu stellen um daraus zu generieren,

dass die Versicherung nicht zahlen muss.

 

Diesmal berichten wir von einem Fall aus Bayern. Eine
Verlagskauffrau hatte vor zehn Jahren eine BU-Versicherung
abgeschlossen. Anfang 2017 beantragte sie die vereinbarte
Rentenzahlung, weil sie an einer unheilbaren chronischen
Schmerzerkrankung erkrankte. Eine sehr schmerzhafte
Beeinträchtigung. Mehrere Ärzte an verschiedenen Orten in
Deutschland hatten die Versicherte behandelt , krankgeschrieben
und der Verlagskauffrau eine mehr als fünfzigprozentige
Berufsunfähigkeit attestiert.

 

Wie geradezu unerhört kreativ, die Versicherung Ihre Ablehnung
begründete, erfahren Sie in unserem Podcast Nummer 5. Reinhören
lohnt sich!

 

Berufsunfähigkeit

Schmerzen

Nerven, Muskeln

Psyche

Fibromyalgie

Ablehnung BU-Antrag

Unternehmer, Selbstständige, Angestellte

OK-Rechtsanwälte
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„Schmerzerkrankung - BU einer Angestellten“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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