36. Bargespräch: Schnittstellen zum Bauherrn

36. Bargespräch: Schnittstellen zum Bauherrn

vor 3 Jahren
18 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren

Weit vor der Klärung von Schnittstellen mit Objekt- und
Fachplanern steht der Bauherr / die Bauherrin: schon im
Ingenieurvertrag sollten die "Obliegenheiten des Auftraggebers"
geklärt und dargestellt sein. Denn eine gute TGA-Planung braucht
Mitwirkung auf Bauherrenseite. Wir besprechen einige Auszüge aus
dem Bauherren-Leistungsbild.
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