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Beschreibung
vor 4 Jahren
Weit vor der Klärung von Schnittstellen mit Objekt- und
Fachplanern steht der Bauherr / die Bauherrin: schon im
Ingenieurvertrag sollten die "Obliegenheiten des Auftraggebers"
geklärt und dargestellt sein. Denn eine gute TGA-Planung braucht
Mitwirkung auf Bauherrenseite. Wir besprechen einige Auszüge aus
dem Bauherren-Leistungsbild.
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