Beschreibung

vor 3 Jahren

Grundrechte am Eingang abgeben - das müssen Geflüchtete in
Erstaufnahmeeinrichtungen oder Sammelunterkünften. Grund dafür
sind Hausordnungen, die Rechte dieser Menschen gänzlich außer
Acht lassen. Und das, obwohl Asylsuchende verpflichtet sind, dort
zu wohnen, sogar bis zu 18 Monate.


Ich spreche in dieser Folge mit Sarah Lincoln von der
Gesellschaft für Freiheitsrechte. Als Bündnis hat die GFF
gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, LEA Watch,
ProAsyl und der Aktion Bleiberecht Klage beim
Verfassungsgerichtshof Mannheim gegen die rechtswidrigen
Hausordnungen erhoben.


Sarah Lincoln erklärt uns, dass nicht einmal Erdnussbutter mit in
die Zimmer gekommen werden darf und inwieweit die Hausordnungen
mit solcher in Gefängnissen vergleichbar sind.


Wieso sich die Bewohner*innen selbst nur schwer gegen die
Grundrechtseingriffe wehren können und wie die Lage in anderen
Bundesländern aussieht, erfahrt ihr in dieser Folge.


Weiterführende Links:


https://freiheitsrechte.org/hausordnung/
https://leawatch.noblogs.org/
https://www.aktionbleiberecht.de


#asyl #flüchtlinge #ankerzentrum #grundrechte #rechtswidrig
#klage #gericht #strategischeprozessführung

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