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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2022 stehen an. Was bringt das
im Juni in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz? Wir
besprechen, ob es wirklich um die Modernisierung geht und inwiefern
der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen wurde. Zudem
beleuchten wir, welche Informationen der Betriebsrat vom
Arbeitgeber über die Mitarbeiter erhalten darf und welche
besonderen Pflichten der Betriebsrat (in letzter Konsequenz der
Arbeitgeber selbst) in Sachen Datenschutz erfüllen muss. Passend
dazu das Titelthema aus AuA 06/21
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/ausgabe-621-7574.html
im Juni in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz? Wir
besprechen, ob es wirklich um die Modernisierung geht und inwiefern
der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen wurde. Zudem
beleuchten wir, welche Informationen der Betriebsrat vom
Arbeitgeber über die Mitarbeiter erhalten darf und welche
besonderen Pflichten der Betriebsrat (in letzter Konsequenz der
Arbeitgeber selbst) in Sachen Datenschutz erfüllen muss. Passend
dazu das Titelthema aus AuA 06/21
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/ausgabe-621-7574.html
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