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Beschreibung
vor 4 Jahren
Tarifverträge kann nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung
schließen. Wann aber ist eine Vereinigung eine Gewerkschaft und wie
ist das Recht von Gewerkschaften auf Zugang zum Betrieb geregelt?
Im Rahmen der Digitalisierung ist fraglich, ob dieser Zugang nun
auch virtuell seitens der Arbeitgeber gewährt werden muss? Was
spricht dafür, was dagegen?
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/wer-sind-die-herren-des-verfahrens.html
schließen. Wann aber ist eine Vereinigung eine Gewerkschaft und wie
ist das Recht von Gewerkschaften auf Zugang zum Betrieb geregelt?
Im Rahmen der Digitalisierung ist fraglich, ob dieser Zugang nun
auch virtuell seitens der Arbeitgeber gewährt werden muss? Was
spricht dafür, was dagegen?
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/wer-sind-die-herren-des-verfahrens.html
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