Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 4 Jahren
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob aufgrund einer
vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämien in
eine Lebensversicherung (Direktversicherung) zum pfändbaren
Einkommen i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO gehören.
vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämien in
eine Lebensversicherung (Direktversicherung) zum pfändbaren
Einkommen i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO gehören.
Weitere Episoden
17 Minuten
vor 1 Tag
16 Minuten
vor 1 Woche
20 Minuten
vor 3 Wochen
21 Minuten
vor 4 Wochen
19 Minuten
vor 1 Monat
Abonnenten
Brieselang
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.