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Beschreibung
vor 4 Jahren
Eigentumsdelikte von Mitarbeitern gegenüber dem Arbeitgeber
begangen werden meist verharmlost. Doch auch Diebstähle oder eine
Unterschlagung von geringwertigen Sachen führen zur sog.
Bagatellkündigung. Denn nicht der entstandene monetäre Schaden,
sondern der Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis ist das
entscheidende Kriterium für eine Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Zudem sprechen wir über die oft
problematische Verdachtskündigung. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
begangen werden meist verharmlost. Doch auch Diebstähle oder eine
Unterschlagung von geringwertigen Sachen führen zur sog.
Bagatellkündigung. Denn nicht der entstandene monetäre Schaden,
sondern der Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis ist das
entscheidende Kriterium für eine Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Zudem sprechen wir über die oft
problematische Verdachtskündigung. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
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