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vor 3 Jahren
Ab 1. August gilt das neue Nachweisgesetz und damit kommen auf
Arbeitgeber neue Pflichten zu. Viele Verträge müssen nun angepasst
werden, um Bußgelder von bis zu 2.000 Euro bei Verstößen gegen die
Neufassung des Nachweisgesetzes zu vermeiden. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Arbeitgeber neue Pflichten zu. Viele Verträge müssen nun angepasst
werden, um Bußgelder von bis zu 2.000 Euro bei Verstößen gegen die
Neufassung des Nachweisgesetzes zu vermeiden. Mehr zu Arbeit und
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