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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das BVerfG formulierte bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr
2020 die Notwendigkeit für Rechtsreferendare, sich „in
weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten“. Wir
beschäftigen uns mit der Frage, inwiefern bei privaten Arbeitgebern
eine solche Notwendigkeit bestehen kann. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
2020 die Notwendigkeit für Rechtsreferendare, sich „in
weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten“. Wir
beschäftigen uns mit der Frage, inwiefern bei privaten Arbeitgebern
eine solche Notwendigkeit bestehen kann. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
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